Ferien
Mindestens vier Wochen pro Jahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf. Fünf oder sechs Wochen sind verbreitet und stehen im Vertrag oder GAV.
OR Art. 329a
Berufsstart-Check by Ritzl & Gietz
Du stehst kurz vor dem Abschluss oder hast deine Ausbildung oder dein Studium gerade beendet? Vergleiche Berufe, Einstiegslöhne, Arbeitgeber, offene Stellen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Stelle unserem KI-Assistenten deine Fragen und finde heraus, welche nächsten Schritte zu dir passen.
Von Ritzl & Gietz, mit Wurzeln im Gesundheitswesen. Über uns
Erfahrung nach dem Abschluss
Dein Angebot
Hast du schon ein Angebot oder eine Zahl aus dem Gespräch? Trag sie ein, und du siehst gleich, wo sie in deiner Spanne liegt. Ohne Zahl bleibt die Übersicht unten trotzdem vollständig.
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Zahlungen pro Jahr
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Ausbildung, Arbeitsorte, Dienste, Register, was beim Einstieg üblich ist, wie viele Betriebe und Stellen es im Netzwerk gibt, und welche Weiterbildung als Nächstes kommt.
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Gesetzliches Minimum: 4 Wochen.
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Deine Fragen für das erste Gespräch
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Wir besprechen dein Angebot, bereiten mit dir das Gespräch vor und suchen auf Wunsch eine Stelle mit besseren Bedingungen.
Geprüfte Betriebe senden dir konkrete Angebote mit Lohn, Pensum, Eintritt und den Bedingungen, die dir wichtig sind.
Deine Stellenangebote
BeispielBestes Angebot diese Woche
+500 CHFpro Monatmehr als heute (CHF 68'000)
So kann ein Angebot aussehen. Du antwortest mit «Interessiert» oder «Nicht interessiert» – mehr braucht es zunächst nicht.
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Mindestens vier Wochen pro Jahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf. Fünf oder sechs Wochen sind verbreitet und stehen im Vertrag oder GAV.
OR Art. 329a
Die vertragliche Wochenarbeitszeit steht im Vertrag oder GAV; in Spitälern sind 42 Stunden verbreitet, in Praxen oft 40 bis 42. Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei 45 oder 50 Stunden.
ArG Art. 9
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in Spitälern, Heimen und den meisten Praxen üblich. Ob er gezahlt wird, steht im Vertrag; es zählt der Jahreslohn, nicht der Monatslohn.
Vorübergehende Nachtarbeit gibt 25 Prozent Lohnzuschlag, dauernde oder regelmässige Nachtarbeit 10 Prozent Zeitzuschlag. Vorübergehende Sonntagsarbeit gibt 50 Prozent Lohnzuschlag. Viele GAV zahlen darüber hinaus feste Zulagen pro Stunde.
Beispiel bei CHF 71'500 pro Jahr: rund CHF 275 pro Tag. Ein Nachtdienst mit 25 % Zuschlag: CHF 344. Ein Sonntag mit 50 % Zuschlag: CHF 413.
ArG Art. 17b und 19
Ab einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle gilt die berufliche Vorsorge; der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte der Beiträge. Manche Betriebe zahlen mehr; das steht im Vorsorgereglement.
BVG Art. 66
Die Probezeit dauert einen Monat, vertraglich höchstens drei, mit sieben Tagen Kündigungsfrist. Danach gilt im ersten Dienstjahr ein Monat, sofern Vertrag oder GAV nichts anderes vorsehen.
OR Art. 335b und 335c
Die Berufsspanne reicht vom Berufseinstieg bis zu erfahrenen Fachpersonen ohne Leitungsfunktion, brutto pro Jahr bei 100 Prozent, inklusive 13. Monatslohn, wie in Lohnbüchern und Portalen üblich. «Üblich beim Einstieg» ist ein Modell über der Spanne: der Einstieg liegt im unteren Teil, ab 15 Jahren im oberen, mit einem Fenster von dreissig Prozent der Spanne. Der Arbeitgeber-Check vergibt zehn Punkte, jede Zeile nennt ihre Regel. Betriebe und Stellen im Netzwerk sind aus der Plattform gezählt, Stand heute.
Referenzwerte aus öffentlich zugänglichen Lohnbüchern, Verbandsempfehlungen, Gesamtarbeitsverträgen und Lohnportalen, Stand 2026. Sie sind eine Orientierung, kein Versprechen: je nach Kanton, Betrieb, Pensum und Erfahrung weicht der tatsächliche Lohn ab. Zürich, Genf und Basel liegen tendenziell über den Landeswerten.
Stand der Referenzen: 2026, je Beruf einzeln angegeben.
Alle Werte brutto. Der Rechner rechnet in deinem Browser; deine Eingaben werden erst übertragen, wenn du die Übersicht per E-Mail bestellst oder ein Profil erstellst. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen: hello@ritzl-gietz.ch.
Für Career Services und Beratungsstellen
Woher die Zahlen kommen
Aus öffentlich zugänglichen Quellen: dem Lohnbuch Schweiz, wie es Fachportale wiedergeben, Lohnempfehlungen von Berufsverbänden, Gesamtarbeitsverträgen öffentlicher Spitäler und Lohnportalen. Jede Spanne nennt Quelle und Datum unter «Quelle und Methode». Der Rechner erhebt keine eigenen Daten und nennt keine Statistik, die nicht aus einer Quelle stammt.
Was mit Eingaben passiert
Der Rechner läuft im Browser. Nichts wird gespeichert oder übertragen, bis eine Person selbst die Übersicht per E-Mail bestellt oder ein Profil erstellt. Eine bestellte E-Mail wird versandt, nicht gespeichert; die Adresse wird nicht für Newsletter verwendet.
Neutralität
Der Check ist kostenlos und verkauft nichts. Ritzl & Gietz lebt davon, dass Betriebe Fachpersonen über die Plattform Angebote machen; wer den Check nutzt, geht keine Verpflichtung ein. Betriebe beeinflussen die Referenzwerte nicht.
So verlinken Sie
Berufsstart-Check Gesundheitsberufe: Beruf, erste Stelle, Fragen fürs Gespräch, Wege weiter https://www.ritzl-gietz.ch/fuer-hochschulen
Jede Berufsseite lässt sich einzeln verlinken, zum Beispiel für einen Studiengang. Fragen, Korrekturen oder eigene Erhebungen, die als Quelle aufgenommen werden sollen: hello@ritzl-gietz.ch.