Ferien
Mindestens vier Wochen pro Jahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf. Fünf oder sechs Wochen sind verbreitet und stehen im Vertrag oder GAV.
OR Art. 329a
Lohn-Check by Ritzl & Gietz
Vergleichen Sie Ihren Lohn oder ein Angebot mit der Referenz für Ihren Beruf, prüfen Sie Ihren Arbeitgeber und sehen Sie, was die nächste Weiterbildung bringt. Stellen Sie unserem KI-Assistenten Ihre Fragen zu Lohn, Vertrag und Karriere. Ohne Anmeldung.
Von Ritzl & Gietz, mit Wurzeln im Gesundheitswesen. Über uns
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Beispiel: so funktioniert die Plattform
Mit einem Profil senden Ihnen geprüfte Betriebe konkrete Angebote mit Lohn, Pensum, Eintritt und den Bedingungen, die Ihnen wichtig sind. Rechts ein Beispiel, keine echten Angebote.
Ihre Stellenangebote
BeispielBestes Angebot diese Woche
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So kann ein Angebot aussehen. Sie antworten mit «Interessiert» oder «Nicht interessiert» – mehr braucht es zunächst nicht.
Mindestens vier Wochen pro Jahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf. Fünf oder sechs Wochen sind verbreitet und stehen im Vertrag oder GAV.
OR Art. 329a
Die vertragliche Wochenarbeitszeit steht im Vertrag oder GAV; in Spitälern sind 42 Stunden verbreitet, in Praxen oft 40 bis 42. Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei 45 oder 50 Stunden.
ArG Art. 9
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in Spitälern, Heimen und den meisten Praxen üblich. Ob er gezahlt wird, steht im Vertrag; es zählt der Jahreslohn, nicht der Monatslohn.
Vorübergehende Nachtarbeit gibt 25 Prozent Lohnzuschlag, dauernde oder regelmässige Nachtarbeit 10 Prozent Zeitzuschlag. Vorübergehende Sonntagsarbeit gibt 50 Prozent Lohnzuschlag. Viele GAV zahlen darüber hinaus feste Zulagen pro Stunde.
Beispiel bei CHF 71'500 pro Jahr: rund CHF 275 pro Tag. Ein Nachtdienst mit 25 % Zuschlag: CHF 344. Ein Sonntag mit 50 % Zuschlag: CHF 413.
ArG Art. 17b und 19
Ab einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle gilt die berufliche Vorsorge; der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte der Beiträge. Manche Betriebe zahlen mehr; das steht im Vorsorgereglement.
BVG Art. 66
Die Probezeit dauert einen Monat, vertraglich höchstens drei, mit sieben Tagen Kündigungsfrist. Danach gilt im ersten Dienstjahr ein Monat, sofern Vertrag oder GAV nichts anderes vorsehen.
OR Art. 335b und 335c
So wird gerechnet: Ihr Grundlohn wird mit der Anzahl Zahlungen auf ein Jahr und über das Pensum auf 100 Prozent gerechnet. Der Durchschnitt ist die Mitte der Referenzspanne. Mit Ihren Jahren Erfahrung verteilt der Rechner die Spanne über 15 Jahre: der Einstieg liegt im unteren Teil, ab 15 Jahren im oberen, und das übliche Fenster umfasst dreissig Prozent der Spanne. Das ist ein Modell über der Quelle, keine eigene Statistik. «Bis zu … mehr» ist der Abstand zum oberen Ende der Spanne.
Der Arbeitgeber-Check vergibt zehn Punkte: vier für den Lohn gegenüber dem Fenster für Ihre Erfahrung, zwei für Ferien, einen für die Wochenarbeitszeit, drei für Leistungen des Vertrags. Zwölf oder dreizehn Zahlungen desselben Jahreslohns zählen gleich. Jede Zeile nennt ihre Regel. Betriebe und Stellen im Netzwerk sind aus der Plattform gezählt, Stand heute.
Referenzwerte aus öffentlich zugänglichen Lohnbüchern, Verbandsempfehlungen, Gesamtarbeitsverträgen und Lohnportalen, Stand 2026. Sie sind eine Orientierung, kein Versprechen: je nach Kanton, Betrieb, Pensum und Erfahrung weicht der tatsächliche Lohn ab. Zürich, Genf und Basel liegen tendenziell über den Landeswerten.
Stand der Referenzen: 2026, je Beruf einzeln angegeben.
Alle Werte brutto, ohne Steuern, Sozialabgaben, Krankenkassenprämien und Lebenshaltungskosten. Der Rechner rechnet in Ihrem Browser; Ihre Eingaben werden erst übertragen, wenn Sie eine Frage stellen, den Vergleich per E-Mail bestellen oder ein Profil erstellen. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen: hello@ritzl-gietz.ch.
Weitere Rechner: Lohnrechner Deutschland Schweiz · Alle Löhne nach Beruf
Häufige Fragen
Aus öffentlich zugänglichen Quellen, Stand 2026: dem Lohnbuch Schweiz, wie es Fachportale wiedergeben, den Lohnempfehlungen von Berufsverbänden und kantonalen Ärztegesellschaften, Gesamtarbeitsverträgen öffentlicher Spitäler und Lohnportalen, die gemeldete Löhne auswerten. Quelle und Datum jeder Spanne stehen unter «Quelle und Methode» am Ende des Rechners. Sie sind eine Orientierung, kein Versprechen.
Die Spanne reicht vom Berufseinstieg bis zu erfahrenen Fachpersonen ohne Leitungsfunktion, bei 100 Prozent und brutto. Ohne Angabe gilt die Mitte der Spanne als Durchschnitt. Mit Ihren Jahren Erfahrung verteilt der Rechner die Spanne über fünfzehn Jahre: der Einstieg liegt im unteren Teil, ab fünfzehn Jahren im oberen, und ein übliches Fenster von dreissig Prozent der Spanne liegt um den Wert für Ihre Stufe. Der Rechner zeigt dann, wie weit Ihr Lohn über oder unter diesem Wert liegt.
Zehn Punkte, jeder mit seiner Regel: vier für den Lohn gegenüber dem Fenster für Ihre Erfahrung, zwei für Ferien (vier Wochen sind das Gesetz, fünf eine darüber, sechs das Maximum), einer für die Wochenarbeitszeit, drei für das, was der Vertrag sonst bietet, ein halber Punkt pro angeklickter Leistung. Zwölf oder dreizehn Zahlungen desselben Jahreslohns zählen gleich. Die Punktzahl bewertet Ihr Paket, nicht den Betrieb als Ganzes.
«Bis zu … mehr» ist der Abstand von Ihrem Lohn zum oberen Ende der Referenzspanne für Ihren Beruf, also das, was erfahrene Fachpersonen laut Quelle verdienen. Kein Versprechen, aber ein Massstab für das nächste Gespräch. Wo es eine anerkannte Weiterbildung gibt, zeigt der Rechner zusätzlich die Spanne des nächsten Berufs. Wer wissen will, was in seiner Situation realistisch ist, bestellt den Vergleich per E-Mail und lässt sich anrufen.
In Spitälern, Heimen und der Spitex gehören Nacht- und Wochenenddienste zu vielen Stellen; in Praxen, Apotheken und Therapien meist nicht. Gesetzlich gibt es für vorübergehende Nachtarbeit 25 Prozent Lohnzuschlag und für regelmässige Nachtarbeit 10 Prozent Zeitzuschlag; vorübergehende Sonntagsarbeit 50 Prozent. Viele GAV zahlen darüber hinaus feste Zulagen pro Stunde.
Mindestens vier Wochen pro Jahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf. Fünf oder sechs Wochen liegen darüber und sind ein echtes Argument, wenn zwei Stellen beim Lohn gleichauf sind.
Nein. Der Rechner läuft in Ihrem Browser und braucht kein Konto. Übertragen wird erst, wenn Sie den Vergleich per E-Mail bestellen oder ein Profil erstellen, und nur, was dabei angezeigt wird.
Mit einem Profil bei Ritzl & Gietz: Sie tragen Ausbildung, Erfahrung und Wünsche einmal ein, wir prüfen es von Hand, und geprüfte Schweizer Betriebe senden Ihnen konkrete Angebote mit Lohn, Pensum und Eintritt. Ihr aktueller Arbeitgeber sieht Ihr Profil nicht. Für Fachpersonen ist das kostenlos.