Ferien
In der Schweiz sind gesetzlich mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr vorgeschrieben, bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf. In Deutschland liegt das gesetzliche Minimum bei 20 Arbeitstagen in der Fünftagewoche. Was darüber liegt, regelt der Vertrag oder der GAV.
OR Art. 329a, BUrlG § 3