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Lohnrechner by Ritzl & Gietz

Lohnrechner Deutschland Schweiz. Was wäre Ihr Gehalt in Franken?

Sie pflegen, behandeln, retten. In der Schweiz wird dieselbe Arbeit anders bezahlt. Drei Angaben, und Sie sehen, was für Ihren Beruf hier üblich ist, mit Quelle, und wie weit Ihr heutiges Gehalt davon entfernt liegt. Nichts wird gespeichert.

Drei Angaben

EUR

Gehälter pro Jahr

Weihnachts- oder Urlaubsgeld als zusätzliche Gehälter zählen.

CHF / EUR

Vorbelegt mit 0.9437 CHF pro EUR, Stand 2026-10-01, Quelle EZB-Referenzkurs (frankfurter.app). Überschreiben Sie den Wert mit dem Tageskurs.

Tragen Sie Ihr heutiges Bruttomonatsgehalt ein. Alles Weitere erscheint sofort.

Alle Werte brutto, ohne Steuern, Sozialabgaben, Krankenkassenprämien und Lebenshaltungskosten. Der Rechner rechnet ausschliesslich mit Ihren Eingaben, speichert nichts und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen: hello@ritzl-gietz.ch.

Genau hinsehen

Stunden, Ferien und ein konkretes Angebot.

Ein Schweizer Monatslohn hat oft mehr Wochenstunden und weniger Ferientage hinter sich. Wer ein Angebot hat, kann es hier auf die Stunde genau vergleichen.

Vergleich öffnen

🇩🇪 Heute in Deutschland

h
%
Tage

Gesetzliches Minimum in Deutschland: 20 Tage in der Fünftagewoche.

🇨🇭 Ein Angebot aus der Schweiz

CHF

Monatslöhne pro Jahr

h

Steht im Vertrag oder GAV; in Spitälern sind 42 Stunden verbreitet.

%
Tage

Gesetzliches Minimum in der Schweiz: 4 Wochen, also 20 Tage.

Mit einem Bruttomonatslohn aus einem Angebot erscheint hier der Vergleich auf die Stunde genau.

Der Weg

In die Schweiz, in drei Schritten.

Kein Bewerbungsmarathon. Ein Profil, die Anerkennung parallel dazu, und die Angebote kommen zu Ihnen.

  1. Profil anlegen

    Ausbildung, Erfahrung, Wünsche: einmal eintragen. Wir prüfen es von Hand, und Sie bleiben vor Ihrem jetzigen Arbeitgeber verborgen.

  2. Anerkennung anstossen

    Pflege und Therapie: Schweizerisches Rotes Kreuz. Ärztinnen und Ärzte: MEBEKO. Früh beginnen; im Profil geben Sie den Stand an.

  3. Angebote erhalten

    Betriebe senden konkrete Angebote mit Lohn, Pensum und Eintritt. Die Bewilligung beantragt der Arbeitgeber mit Ihnen.

Wir begleiten Sie

Den ganzen Weg, bis zum ersten Arbeitstag in der Schweiz.

Sie geben im Profil an, wo Sie stehen und wobei Sie Hilfe möchten. Unser Team meldet sich persönlich, kostenlos für Sie, und bleibt an Ihrer Seite, bis Sie angekommen sind.

  • Anerkennung

    Precheck auf precheck.ch, Gesuch beim Schweizerischen Roten Kreuz oder bei der MEBEKO: Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen fehlen, und begleiten das Gesuch bis zum Entscheid.

  • Bewilligung

    Aufenthaltsbewilligung B oder Grenzgängerbewilligung G: Der Betrieb beantragt sie nach der Zusage mit Ihnen. Wir erklären vorher, was Ihre Staatsangehörigkeit bedeutet.

  • Wohnung

    Noch keine Wohnung? Sie sagen es uns im Profil, und wir helfen bei Suche, Bewerbungsdossier und den Fragen, die Schweizer Vermieter stellen.

  • Krankenkasse und Versicherungen

    Innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung braucht es eine Grundversicherung; Grenzgänger haben die Wahl. Wir gehen die Entscheidung mit Ihnen durch.

  • Umzug und Anmeldung

    Anmeldung in der Gemeinde, Zoll für den Hausrat, Fahrzeug, Kinder und Schule: Eine Liste für Ihren Fall, und jemand, den Sie fragen können.

  • Die ersten Wochen

    Bankkonto, Quellensteuer, Pensionskasse, der erste Lohnausweis: Wir bleiben erreichbar, bis der Alltag läuft.

Sie haben die Ausbildung. Die Angebote fehlen noch.

Ein Profil bei Ritzl & Gietz, von Hand geprüft, und geprüfte Schweizer Betriebe senden Ihnen konkrete Angebote mit Lohn in Franken, Pensum und Eintritt. Ihr jetziger Arbeitgeber erfährt nichts.

  • Kostenlos für Fachpersonen
  • Ihr Arbeitgeber erfährt nichts
  • Sie entscheiden, wer Sie sieht

Schon in der Schweiz? Zum Lohn-Check: Wo stehen Sie?

Referenzwerte aus öffentlich zugänglichen Lohnbüchern, Verbandsempfehlungen, Gesamtarbeitsverträgen und Lohnportalen, Stand 2026. Sie sind eine Orientierung, kein Versprechen: je nach Kanton, Betrieb, Pensum und Erfahrung weicht der tatsächliche Lohn ab. Zürich, Genf und Basel liegen tendenziell über den Landeswerten.

Gut zu wissen

Was in der Schweiz anders ist.

Ferien, Arbeitszeit, Zulagen, Pensionskasse, Krankenkasse, Bewilligung, Steuern, Anerkennung: die Regeln, an denen sich ein Wechsel entscheidet, jeweils mit der Gesetzesstelle.

Ferien

In der Schweiz sind gesetzlich mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr vorgeschrieben, bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf. In Deutschland liegt das gesetzliche Minimum bei 20 Arbeitstagen in der Fünftagewoche. Was darüber liegt, regelt der Vertrag oder der GAV.

OR Art. 329a, BUrlG § 3

Wochenarbeitszeit

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit liegt in der Schweiz bei 45 oder 50 Stunden pro Woche, je nach Kategorie. Die vertragliche Arbeitszeit ist tiefer und steht im Arbeitsvertrag oder GAV; in Spitälern sind 42 Stunden verbreitet. Deshalb rechnet der Rechner jeden Lohn auf die Stunde um.

ArG Art. 9

13. Monatslohn

Ein 13. Monatslohn ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ob und wie er gezahlt wird, steht im Vertrag oder GAV. Rechnen Sie ihn deshalb als Anzahl Monatslöhne ein, nicht als Selbstverständlichkeit.

Nacht- und Sonntagsarbeit

Vorübergehende Nachtarbeit gibt gesetzlich einen Lohnzuschlag von 25 Prozent, dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nachtarbeit einen Zeitzuschlag von 10 Prozent. Vorübergehende Sonntagsarbeit gibt 50 Prozent Lohnzuschlag. GAV und Betriebe regeln oft mehr; massgebend ist Ihr Vertrag.

ArG Art. 17b und 19

Pensionskasse

Neben der AHV zahlen Sie in der Schweiz in eine Pensionskasse ein. Der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte der Beiträge; viele übernehmen mehr. Fragen Sie nach dem Pensionskassenreglement, es gehört zu jedem Angebot.

BVG Art. 66

Krankenversicherung

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und wird nicht vom Lohn abgezogen, sondern privat als Prämie bezahlt. Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland können unter bestimmten Bedingungen zwischen der schweizerischen und der deutschen Versicherung wählen. Der Rechner zeigt deshalb bewusst Bruttowerte.

KVG Art. 3

Bewilligung

Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, braucht eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) und kehrt in der Regel mindestens einmal pro Woche an den Wohnort zurück. Wer in die Schweiz zieht, erhält mit einem Arbeitsvertrag als EU- oder EFTA-Staatsangehörige in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B). Der Arbeitgeber beantragt sie mit Ihnen.

FZA, VEP

Steuern

Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland versteuern den Lohn grundsätzlich in Deutschland; die Schweiz behält einen begrenzten Quellensteueranteil ein, der in Deutschland angerechnet wird. Wer in die Schweiz zieht, zahlt Steuern in der Schweiz, je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung.

DBA Deutschland-Schweiz Art. 15a

Anerkennung des Abschlusses

Für Pflege- und die meisten Therapieberufe prüft das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ausländische Abschlüsse; Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Apotheker wenden sich an die MEBEKO beim Bundesamt für Gesundheit; für weitere Berufe ist das SBFI oder die zuständige Fachstelle zuständig. Die Anerkennung braucht Zeit, und im Profil können Sie angeben, wo Sie damit stehen.

GesBG, MedBG

Häufige Fragen

Lohn, Ferien, Anerkennung: die Fragen, die uns Fachpersonen aus Deutschland stellen.

Bruttomonatsgehalt mal Anzahl Gehälter pro Jahr ergibt das Jahresbrutto in Euro; mal Wechselkurs ergibt das Jahresbrutto in Franken. Der Rechner oben macht genau das und zeigt den Kurs, mit dem er rechnet. Sie können ihn jederzeit überschreiben.

Weil eine Schweizer Stelle oft mehr Wochenstunden hat als eine deutsche und weniger Ferientage. Ein höherer Monatslohn kann pro gearbeitete Stunde weniger sein, oder mehr. Erst der Stundenlohn nach Abzug der Ferien zeigt, was Ihre Zeit an beiden Orten wert ist.

Ja. Ausländische Pflegeabschlüsse werden vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkannt, bevor Sie unter der geschützten Berufsbezeichnung arbeiten dürfen. Für Ärztinnen und Ärzte ist die MEBEKO zuständig, für weitere Berufe das SBFI oder eine Fachstelle. Beginnen Sie früh; Betriebe fragen im Angebot nach dem Stand.

Gesetzlich mindestens vier Wochen pro Jahr, also 20 Tage in der Fünftagewoche, bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen. Viele Gesamtarbeitsverträge im Gesundheitswesen sehen mehr vor. Der Wert steht in Ihrem Vertrag, und der Rechner nimmt, was Sie eintragen.

Nein. Er ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine Frage des Vertrags oder GAV. Prüfen Sie im Angebot, ob der genannte Jahreslohn den 13. Monatslohn schon enthält oder ob er zusätzlich kommt.

Wer in Deutschland wohnt, in der Schweiz arbeitet und in der Regel mindestens einmal pro Woche nach Hause zurückkehrt, ist Grenzgängerin oder Grenzgänger und braucht den Ausweis G. Wer ganz in die Schweiz zieht, erhält mit dem Arbeitsvertrag in der Regel den Ausweis B. Der Arbeitgeber stellt den Antrag zusammen mit Ihnen.

Nein, bewusst nicht. Steuern, Sozialabgaben, Krankenkassenprämie und Lebenshaltungskosten hängen von Wohnort, Kanton, Familie und Versicherungswahl ab. Ein Nettowert, der das alles rät, wäre eine Zahl, für die wir nicht geradestehen könnten. Brutto ist ehrlich; den Rest besprechen Sie mit einer Steuerberatung.

Nein. Der Rechner läuft in Ihrem Browser. Nichts wird an uns übertragen, und Sie brauchen kein Konto.

Sie erstellen ein Profil mit Ausbildung, Erfahrung und Wünschen, wir prüfen es von Hand, und geprüfte Schweizer Betriebe senden Ihnen konkrete Angebote mit Lohn, Pensum und Eintritt. Ihr jetziger Arbeitgeber sieht davon nichts, und für Fachpersonen ist das kostenlos.