Rechner by Ritzl & Gietz
Was ist Ihre Nachtschicht wert? Gesetz und GAV, pro Monat und Jahr.
Lohn, Wochenstunden und Nachtstunden pro Monat eintragen und wählen, ob Sie regelmässig oder nur vorübergehend nachts arbeiten. Der Rechner zeigt, was das Gesetz mindestens vorsieht und was eine Zulage pro Nachtstunde aus Ihrem Vertrag im Jahr ausmacht.
Ihre Angaben
Eine Nachtschicht von 23 bis 7 Uhr zählt 7 Nachtstunden.
Wie oft arbeiten Sie nachts?
Optional. Steht im GAV oder Personalreglement; oft zwischen 5 und 10 Franken.
Alle Werte brutto, ohne Steuern, Sozialabgaben, Krankenkassenprämien und Lebenshaltungskosten. Der Rechner rechnet ausschliesslich mit Ihren Eingaben, speichert nichts und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen: hello@ritzl-gietz.ch.
So wird gerechnet
Jede Zahl hat eine Regel.
- Stundenlohn
- Monatslohn × Monatslöhne pro Jahr ÷ (Wochenstunden × 52)
- Vorübergehend: Lohnzuschlag
- Stundenlohn × 25 % × Nachtstunden pro Monat (ArG 17b Abs. 1)
- Regelmässig: Zeitzuschlag
- Nachtstunden pro Monat × 10 % als Freizeit (ArG 17b Abs. 2)
- Zulage laut Vertrag
- CHF pro Nachtstunde × Nachtstunden pro Monat × 12
Häufige Fragen
Was das Gesetz dazu sagt.
Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr (ArG Art. 10). Betriebe können den Nachtzeitraum um eine Stunde verschieben, etwa auf 22 bis 5 Uhr, wenn die Mehrheit der Betroffenen zustimmt. Spitäler und Heime arbeiten mit Bewilligung durchgehend.
Bis 24 Nachteinsätze pro Kalenderjahr gilt sie als vorübergehend, dann steht ein Lohnzuschlag von 25 Prozent zu. Ab 25 Nächten pro Jahr ist sie dauernd oder regelmässig wiederkehrend, und es gilt der Zeitzuschlag von 10 Prozent (ArG Art. 17b, ArGV 1 Art. 31). Im Pflegealltag ist fast immer der Zeitzuschlag gemeint.
Häufig ja. Die meisten Gesamtarbeitsverträge und kantonalen Lohnordnungen im Gesundheitswesen sehen eine Zulage in Franken pro Nachtstunde vor, zusätzlich zum gesetzlichen Zeitzuschlag. Die Höhe steht im GAV oder im Personalreglement; tragen Sie sie oben ein, und der Rechner zeigt den Jahresbetrag.
Vorübergehende Sonntagsarbeit gibt einen Lohnzuschlag von 50 Prozent (ArG Art. 19 Abs. 3). Bei regelmässiger Sonntagsarbeit gibt es keinen gesetzlichen Zuschlag, aber Ersatzruhe; die meisten GAV zahlen trotzdem eine Zulage.
Der nächste Schritt: Angebote mit Lohn, statt Bewerbungen.
Ein Profil, von Hand geprüft, für Ihren jetzigen Arbeitgeber unsichtbar. Geprüfte Betriebe senden konkrete Angebote mit Lohn, Pensum und Dienstplan. Sie antworten nur, wenn es passt.
Auch nützlich: Lohn-Check: Wo stehen Sie?
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